Für Antragstellende

Bei uns kann jeder Professor, Dozent und Mitarbeiter der chemischen und biochemischen Institute, aber auch Studierende der Chemie/Biochemie einen Antrag auf finanzielle Unterstützung durch QSM-Gelder stellen. Um sich für QSM zu bewerben, muss ein Antragsformular ausgefüllt werden und fristgerecht bei uns eingehen. Die Frist ist normalerweise Anfang Januar bzw. Anfang Mai und wir zuvor bekannt gegeben (daher bitte in den QSM-Verteiler eintragen, siehe unten).

Bei der Vergabe der QSM-Gelder müssen wir uns an einige Regeln des Landes und der Verfassten Studierendenschaft halten. Zusätzlich haben wir noch einen eigenen Leitfaden entwickelt. Dabei werden die Mittel nach einem Stufenmodell vergeben (1=höchste Priorität):

Stufe 1: Maßnahmen zur unmittelbaren Verbesserung von Studium und Lehre (zusätzliche, auch fachübergreifende Lehr- und Seminarangebote; Fachspezifische Studienprojekte; Hochschuldidaktische Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen) 
Stufe 2: Lehr- und lernnahe Maßnahmen (Verbesserung sowie Ausbau der Angebote von Serviceeinrichtungen der Hochschule sowie der lehr- und lernbezogenen Infrastruktur; Lehr- und Lernmaterialien; Exkursionen im Pflicht- und Wahlpflichtbereich sowie zur Vertiefung des Lehrinhalts; infrastrukturellen Begleit- und Anpassungsmaßnahmen)
Stufe 3: Mittelbare Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre sowie der allgemeinen Studienbedingungen (Verbesserung der Beratungsangebote; Studium Generale, fachübergreifende Lehrangebote)

Gemäß unseres Leitfadens fördern wir vorrangig das Lehrangebot zu Grundvorlesungen (besonders zu Beginn des Studiums) sowie Anträge, von denen möglichst viele Studierende profitieren. Wir streben ein Gleichgewicht der Förderung zwischen den einzelnen Instituten an. Dabei behalten wir uns vor, Anträge nur zum Teil (mit) zu finanzieren.

Hier eine kurze Auflistung von Beispielen, die wir nicht finanzieren dürfen:

  • Pflichtveranstaltungen (begleitende Seminare/Tutorien können unterstützt werden)
  • individuelle Unterstützung einzelner Studierender
  • Anträge mit Bezug auf weiterbildende (gebührenpflichtige)  Bachelor-/ Masterstudiengänge 
  • Anträge auf Dauerkosten
  • Zusätzlich anfallende oder laufende Kosten bei Geräten oder Lehrsammlungen
  • unbefristete Beschäftigung von Personal aus QSM

Die zu finanzierenden Maßnahmen ergänzen das von der Hochschule sicher zu stellende und zu finanzierende Angebot.

Um Informationen über Änderungen und Fristen für die Beantragung von Qualitätssicherungsmitteln zu erhalten, können Sie sich hier zum E-Mail-Verteiler der Studienfachschaft Chemie und Biochemie hinzufügen lassen.

Die unten stehenden Buttons öffnen Ihr Mailprogramm mit dem vorgefertigten Text zur automatisierten Anmeldung oder Abmeldung. Die Mail muss nur noch abgeschickt werden (Bevorzugt als reine Text-Mail. Bei HTML-Mails antwortet die Liste zwar mit einer Fehlermeldung, aber es funktioniert dennoch).

Universität Heidelberg