„Ausländische Studierende können sich um diese Studienabschlussbeihilfe für das Sommersemester 2021 bewerben, wenn sie nachweisen können, dass es sich um eine unvorhergesehene, unverschuldete und zeitlich befristete Notlage handelt und eine Unterstützung von anderer Seite nicht möglich ist, aber auch, wenn sie ihre Nebentätigkeiten reduzieren müssen, im sich auf Ihren Abschluss zu konzentrieren.
Bewerbungen für das Sommersemester 2021 können ab sofort bis zum 26. März 2021 an unten genannte Adresse eingereicht werden.
Weitere Informationen zu den einzureichenden Unterlagen finden Sie im Anhang in deutscher und englischer Sprache.“
Beihilfe_Info SoSe21_dt, Beihilfe_ Info SoSe 21_engl